Vertraulich melden
Sie können eine vertrauliche Meldung mit Angaben Ihrer Kontaktdaten vornehmen. Bei dieser wird Ihre Identität nur denjenigen gegenüber bekannt, die Ihre Meldung vertraulich bearbeiten. Ihre Identität wird gegenüber weiteren Beteiligten der Fallbearbeitung anonym behandelt.
Ihre Identität wird ohne Ihre Zustimmung nicht an andere innerhalb der Organisation weitergegeben. Ihre Zustimmung zur Offenheit über Ihre Identität wird nur dann abgefragt, wenn dies für die interne Fallbearbeitung erforderlich ist. Wenn Sie das Hinweisgebersystem vertraulich nutzen, werden Ihr Fall und Sie registriert, so dass Sie ab dem ersten Kontakt einen etwaigen Schutzanspruch nach dem Hinweisgebergesetz dokumentieren können. Es empfiehlt sich immer, die Möglichkeit der vertraulichen Meldung zu nutzen, da diese die bestmögliche Fallbearbeitung bietet und Ihnen den bestmöglichen Schutz gewährleistet.
Anonym melden
Sie können Ihre Beobachtung vollkommen anonym melden, wenn Sie Ihre Identität nicht gegenüber Beteiligten des Prozesses preisgeben möchten.
Im Fall einer anonymen Meldung kann es zu einem späteren Zeitpunkt schwierig für Sie werden, sich auf den Schutz durch die Whistleblower-Gesetzgebung zu berufen. Wenn Sie sich für eine anonyme Meldung entscheiden, stellen Sie bitte sicher, dass Sie bei diesem Prozess keine elektronischen Spuren hinterlassen. Sollten Sie versehentlich Daten übermitteln, die Sie identifizierbar machen, werden wir diese vertraulich behandeln. Wir empfehlen Ihnen die vertrauliche Meldeoption zu verwenden, da diese Ihnen den bestmöglichen Schutz bietet.
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