Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält spezielle Bestimmungen zum Umgang mit Auftragsverarbeitern. Ein Auftragsverarbeiter ist eine Organisation, die personenbezogene Daten im Auftrag eines anderen Unternehmens verarbeitet. Im Rahmen einer solchen Beziehung sind sowohl der datenverarbeitende Auftraggeber (Verantwortlicher) als auch der Auftragsverarbeiter gesetzlich verpflichtet, bestimmte Anforderungen zu erfüllen.
Im Umgang mit Auftragsverarbeitern sollten folgende Punkte beachtet werden:
Es ist wichtig, dass Verantwortliche sorgfältig prüfen, ob potenzielle Auftragsverarbeiter die Anforderungen der DSGVO erfüllen, bevor sie mit ihnen zusammenarbeiten. Hierbei kann es auch hilfreich sein, regelmäßige Überprüfungen und Audits durchzuführen.
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