Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bestehen bestimmte Informationspflichten für die Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Diese Pflichten sollen sicherstellen, dass die betroffenen Personen über die Verarbeitung ihrer Daten informiert sind und ihre Rechte wahrnehmen können.
Zu den grundlegenden Informationspflichten gehören:
Die oben genannten Informationen müssen in klarer und verständlicher Sprache bereitgestellt werden und in der Regel zum Zeitpunkt der Datenerhebung zur Verfügung stehen.
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