Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ermöglicht es Aufsichtsbehörden, Bußgelder und Sanktionen gegen Unternehmen und Organisationen zu verhängen, die gegen die Bestimmungen verstoßen. Diese Sanktionen können erheblich sein und hängen von der Schwere des Verstoßes, der Art der betroffenen Daten und anderen Faktoren ab.
Es gibt zwei Kategorien von Bußgeldern in der DSGVO:
1. Bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes
Dieses Bußgeld kann für weniger schwerwiegende Verstöße verhängt werden, wie z.B.:
2. Bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes
Dieses Bußgeld kann für schwerwiegendere Verstöße verhängt werden, wie z.B.:
Zusätzlich zu diesen Bußgeldern können Aufsichtsbehörden auch andere Sanktionen verhängen, wie z.B.:
Es ist wichtig zu beachten, dass die Höhe der Bußgelder und die Art der Sanktionen von Fall zu Fall variieren und von den Aufsichtsbehörden festgelegt werden, die die spezifischen Umstände jedes Verstoßes berücksichtigen.
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